|
In der täglichen Praxis hat sich gezeigt, dass zahlreiche Fehlerquellen bei der Berechnung von Hartz IV auftreten können, wie z. B. bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens, der Berücksichtigung von Wohn- und Heizkosten oder der Beurteilung von Lebensgemeinschaften. Sie sollten deshalb die Bescheide unbedingt auf Fehlerhaftigkeit prüfen lassen.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, wenden Sie sich an uns. Der DSD veranlasst dann durch einen Vertrauensanwalt die kostenfreie Prüfung Ihres Bescheides (siehe auch unsere Rubrik Melden Sie hier Ihren Fall
|